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Dienstag, 30. Juli 2024

Wie kann ich unangenehme Inhalte über mich im Internet löschen lassen? Dank dem Recht auf Vergessenwerden können Sie Inhalte über sich selbst unter bestimmten Umständen bei Suchmaschinen wie Google und Bing löschen lassen...

Falls unangenehme Inhalte, wie z. B. Nacktbilder, von Ihnen im Internet kursieren, müssen Sie dies nicht so einfach hinnehmen. Auch wenn die restlose Entfernung manchmal schwierig ist: 

Es lohnt sich auf alle Fälle, gegen unerwünschte Bilder im Internet aktiv zu werden!

Je nachdem, an welcher Stelle die Aufnahmen auftauchen, haben Sie folgende Möglichkeiten In Sozialen Netzwerken wie z. B. Facebook und Instagram sollten Sie zunächst die PosterInnn dazu auffordern, die Inhalte zu löschen. Kommen diese Ihrer Forderung nicht nach, können Sie unerwünschte Inhalte bzw. involvierte Personen und Gruppen an die SeitenbetreiberInnen melden:

Finden sich im Impressum keine Kontaktdaten, können Sie über ein „Who Is“-Abfrage Auskunftsbegehren Informationen erhalten, wer für eine Website verantwortlich ist (für AT-Domains www.nic.at/domainsuche, für DE-Domains www.denic.de/webwhois und für COM-/-ORG/-NET-Domains www.whois.com). 

Erstatten Sie Anzeige bei der nächsten Polizeidienststelle, falls die Inhalte auch nach Aufforderung nicht gelöscht werden. Beziehen Sie sich dabei konkret auf das Recht am eigenen Bild (§ 78 UrhG) oder im Falle von Nacktbildern von unter 18-Jährigen auf „Pornografische Darstellung Minderjähriger“ (§ 207a StGB). 

Bei Suchmaschinen wie z. B. Google oder Bing können Sie die Löschung von Links in den Suchmaschinen beantragen, die nachteilig mit Ihrem Namen verknüpft sind (Recht auf Vergessen).


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